Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung, die Fahrtkosten (bis zu einer bestimmten Strecke) sowie die in der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege entsprechend des Pflegegrades (ab PG 2).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 erhalten zusätzlich von der Pflegekasse einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Über diesen Betrag können die Selbstkosten wie Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, müssen diese selbst getragen werden.
Gleiches gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.
Wir beantworten gern all Ihre Fragen rund um unsere Tagespflege und die Finanzierung.
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